Die gesetzliche Krankenkasse kann in bestimmten Fällen die Kosten für eine Brille übernehmen, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht, wie es bei einer Glaukomdiagnose der Fall sein kann. In der Regel werden jedoch nur die Kosten für eine Sehhilfe übernommen, wenn eine bestimmte Sehschärfe nicht mehr erreicht werden kann oder wenn die Brille zur Behandlung einer spezifischen Erkrankung notwendig ist. Es ist ratsam, sich direkt bei der eigenen Krankenkasse zu erkundigen, um die genauen Bedingungen und Möglichkeiten der Kostenübernahme zu klären.